Privatwirtschaftlichen Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform und Größe aus ganz verschiedenen Branchen bilden den Kern unserer Mandantschaft. Unsere Standorte sind mittelständisch und agrarisch geprägt, was auch den Zuschnitt unserer Mandantschaft begründet. Wir sind allerdings auch überregional tätig. Bei aller Verschiedenheit der von uns betreuten Unternehmen behalten wir bei jedem Mandat, nicht nur das Unternehmen, sondern auch den oder die Unternehmer im Blick.
Wir betreuen kommunale Unternehmen, die als Eigenbetriebe, Eigengesellschaften oder öffentliche Anstalt die notwendige Verbindung zwischen öffentlicher Aufgabe und wirtschaftlichen Anforderungen gewährleisten sollen. Komplexe Fragestellungen mit interdisziplinärem Anspruch ergeben sich für uns insbesondere in der Beratung und Prüfung von öffentlichen Unternehmen im ÖPNV, der Abfall- und Abwasserbeseitigung, der Infrastrukturleistungen (Strom, Gas, Bahn) oder der Informationstechnologie.
Verbraucher sind unterschiedlichsten Konflikten ausgesetzt, die anwaltlicher Expertise bedürfen. Mit unseren Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht unterstützen wir Sie bei der Lösung dieser Konflikte. Erfahrung im unternehmerischen Bereich kann dabei durchaus hilfreich sein.