Öffentliche Hand
Wir betreuen kommunale Unternehmen, die als Eigenbetriebe, Eigengesellschaften oder öffentliche Anstalt die notwendige Verbindung zwischen öffentlicher Aufgabe und wirtschaftlichen Anforderungen gewährleisten sollen.
Komplexe Fragestellungen mit interdisziplinärem Anspruch ergeben sich für uns insbesondere in der Beratung und Prüfung von öffentlichen Unternehmen im ÖPNV, der Abfall- und Abwasserbeseitigung, der Infrastrukturleistungen (Strom, Gas, Bahn) oder der Informationstechnologie.
Für die öffentliche Hand prüfen wir aber auch Kalkulationen von Unternehmen, mit denen Entgelte ermittelt werden sollen, die von der öffentlichen Hand oder über Gebühren finanziert bzw. die von zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.
Dabei haben wir in allen Fragen des Tierkörperbeseitigungsrechtes und der Kalkulation von Beseitigungsentgelten eine bundesweite Spezialisierung und Erfahrung.




