Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse

Kommunen und ihre als Eigenbetrieb, Regiebetrieb, Kommunale Anstalt oder Zweckverband organisierten Unternehmen haben Jahresabschlüsse nach doppischen Grundsätzen aufzustellen, zum Teil die kommunalen Unternehmen auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzieren. Die Prüfung dieser Jahresabschlüsse erfolgt durch die zuständigen Rechnungsprüfungsämter. Die Eigenbetriebsgesetze der Länder sehen vor, dass Rechnungsprüfungsämter mit der Prüfung auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen dürfen, für die Prüfung doppischer Abschlüsse der Kommunen selbst können Prüfungsaufgaben auf Wirtschaftsprüfer deligiert werden, deren Ergebnisse sich die Rechnungsprüfungsämter zu eigen machen. Wir prüfen im Auftrag von Rechnungsprüfungsämtern Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Eigengesellschaften, aber auch Jahresabschlüsse von Kommunen.

Wir prüfen und/oder beraten neben Eigenbetrieben, Nettoregiebetrieben und Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch Wasserverbände und Wasserversorgungszweckverbände. Es handelt sich dabei Unternehmen der Abfallentsorgung, der Abwasserentsorgung, der Wasserversorgung, Infrastrukturbetriebe und Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung sind wir neben der Erfüllung von Prüfungsaufgaben auch in der Lage, komplexe, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten.

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