Tierkörperbeseitigung

Die ordnungsgemäße Beseitigung und Verwertung tierischer Nebenprodukte stellt eine wichtige öffentliche Aufgabe dar, die allerdings überwiegend durch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen erfüllt wird. Die wirtschaftliche Bedeutung der in diesem Bereich tätigen Unternehmen ist im gesamtwirtschaftlichen Bereich gering, jedoch sind die aus der Aufgabendurchführung resultierenden Kosten für die öffentliche Hand, die Landwirtschaft und Schlachtbetriebe von durchaus erheblicher Relevanz. Für die Aufgabendurchführung bestimmen sich Rahmenbedingungen aus Regelungen der EU und nationalem Recht, mit denen u. a. Aspekte der Seuchenvorsorge berücksichtigt werden sollen. Die öffentlich-rechtliche Aufgabenstellung schafft vielfach Besonderheiten, die nicht immer mit privatwirtschaftlichen Maßstäben zu vereinbaren sind. Entgelte für die Aufgabendurchführung müssen überprüft und im Regelfall (landesrechtlich aber unterschiedlich) genehmigt werden. Wir sind bundesweit mit solchen Prüfungen befasst, aber auch beratend insbesondere für öffentliche Auftraggeber tätig.

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