Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in unterschiedlicher Weise von den oft komplizierten Regelungen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung betroffen. Bei der Kündigungsschutzklage oder auch in „Mobbing-Fällen“ kann die effektive Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen über das langjährige wirtschaftliche oder emotionale Wohlergehen entscheiden. Beim Arbeitgeber geht es um Kosten, aber auch um grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und manchmal auch persönliche Betroffenheit. Während der Arbeitnehmer unseren arbeitsrechtlichen Speziallisten wohl vor allem dann benötigt, wenn der Konfliktfall eingetreten ist, muss dem Arbeitgeber darüberhinaus an einer möglichst interessengerechten und optimierten Gestaltung gelegen sein; Konfliktvermeidung ist ebenso wichtig wie Konfliktlösung. Deshalb bedarf es der sachkundigen Beratung dazu, was rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen erfordern nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch das nötige Gespür dafür, was im Unternehmen geht und was nicht geht. Auch dabei kann unsere Erfahrung aus der Beratung mittelständischer Unternehmen nützlich sein.

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