Energiewirtschaftsrecht

Die erneuerbaren Energien haben neue Herausforderungen auch für den Berater gebracht. Windenergie, Biogasanlagen, Netzwerke und Photovoltaik haben sich nur aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entwickeln können. Der Gesetzgeber hat das Energiewirtschaftsrecht aber insgesamt einer in Teilbereichen strikten Regulierung unterworfen. So stellt etwa die Kalkulation von Netzentgelten heute andere Anforderungen als vor der Regulierung. Wer versuchen will, verbleibende Spielräume zu nutzen oder in der Auseinandersetzung mit Regulierungsbehörden nicht auf der Strecke zu bleiben, braucht eine Beratung, die nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kennt. Wir können da helfen.

Kontakt