Kapitalmarktrecht

Die Anlageberatung durch Banken oder „freiberufliche“ Anlageberater hat schon Milliarden vernichtet. Wer zu früheren Zeiten der „Bankbeamte“ war, dem der Bankkunde gerne sein Geld anvertraute, ist im Laufe der strukturellen Veränderungen des Finanzmarktes zum „Vertriebsprofi“ mutiert. Der Versuch, Verluste aus Anlageentscheidungen durch Bankenhaftung oder die Haftpflichtversicherung des Anlageberaters auszugleichen, schien früher nahezu aussichtslos. Inzwischen hat sich das geändert. Wir können Sie und notfalls auch ein Gericht auf den neuesten Stand bringen. Dabei ist auch unsere interdisziplinäre Struktur hilfreich; Kapitalanlagen sind häufig steuerlich strukturiert, die Beurteilung von Prospektprüfungsgutachten erfordert manchmal auch den Sachverstand des Prospektprüfers. Aber nicht nur die Kapitalanlage, auch die Kapitalbeschaffung führt nicht selten zu Überraschungseffekten. Swap-Geschäfte oder Cross-Boarder-Leasing haben schon so manche öffentliche Finanzierung zum Abenteuer werden lassen. Dabei kann eine sachkundige Beratung durchaus hilfreich sein.

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