Rechtsberatung

Anwälte der Dr. Lange . Dr. Spils ad Wilken + Partner mbB unterstützen Sie bei juristischen Anliegen umfassend und zuverlässig. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Rechtsbereichen.
Societates - Rechtsberatung

Warum ist Rechtsberatung wichtig?

Das moderne Rechtssystem ist komplex und regelt fast alle Lebensbereiche. Oft sind die Fragestellungen so kompliziert, dass selbst Experten keine eindeutigen Antworten finden.

Wann wird Spezialwissen entscheidend?

Komplexe oder ungewöhnliche Fälle erfordern erfahrene Anwälte, die mit fundiertem Wissen und Spezialisierungen Lösungen bieten können.

Welche Expertise bieten wir?

Unsere Anwälte sind auf zahlreiche Rechtsgebiete spezialisiert – darunter Handels-, Agrar-, Arbeits-,  Bau- und Architektenrecht oder Miet- und Wohneigentumsrecht. Diese Fachkenntnisse machen oft den entscheidenden Unterschied.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren finanziellen Erfolg

Bei uns erhalten Sie mehr als nur Rechtsberatung – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner in allen rechtlichen Belangen zur Seite. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen umfassende Unterstützung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen – wir sorgen dafür, dass Sie rechtssicher handeln und Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Profitieren Sie von unserer Expertise in:

  • Vertragsgestaltung, die rechtlich bindend und auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt ist
  • Agrarrecht, für spezielle rechtliche und steuerliche Fragestellungen in und an der Landwirtschaft
  • Bau- und Architektenrecht, für alle rechtlichen Fragestellungen am öffentliche und privatem Baurecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht, mit Lösungen für komplexe geschäftliche Fragestellungen
  • Arbeitsrecht, das Ihnen hilft, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen
  • Konfliktlösungen, bei denen wir Sie professionell und engagiert vor Gericht oder außergerichtlich vertreten

Entdecken Sie, wie unsere Rechtsberatung Ihnen Sicherheit und Klarheit in allen rechtlichen Fragen bietet.

Entdecken Sie unsere Dienstleistungen:

Spezialisierung und Schwerpunktsetzung müssen sein. Der Zusammenschluss von Spezialisten gibt die Möglichkeit, solche Schwerpunkte zu bilden.

Trotzdem gehört zum anwaltlichen Alltag nach wie vor eine Palette von Tätigkeiten, die nicht den Spezialisten fordern, sondern zur allgemeinen Rechtsberatung oder auch zur ganz alltäglichen Prozessvertretung gehören und dabei auch fundierte Rechtskenntnis, aber nicht zuletzt gesunden Menschenverstand und Einfühlungsvermögen verlangen. Auch das können Sie bei uns erwarten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in unterschiedlicher Weise von den oft komplizierten Regelungen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung betroffen. Bei der Kündigungsschutzklage oder auch in „Mobbing-Fällen“ kann die effektive Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen über das langjährige wirtschaftliche oder emotionale Wohlergehen entscheiden.

Beim Arbeitgeber geht es um Kosten, aber auch um grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und manchmal auch persönliche Betroffenheit. Während der Arbeitnehmer unseren arbeitsrechtlichen Speziallisten wohl vor allem dann benötigt, wenn der Konfliktfall eingetreten ist, muss dem Arbeitgeber darüberhinaus an einer möglichst interessengerechten und optimierten Gestaltung gelegen sein; Konfliktvermeidung ist ebenso wichtig wie Konfliktlösung.

Deshalb bedarf es der sachkundigen Beratung dazu, was rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen erfordern nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch das nötige Gespür dafür, was im Unternehmen geht und was nicht geht. Auch dabei kann unsere Erfahrung aus der Beratung mittelständischer Unternehmen nützlich sein.

„Ärger am Bau“ gibt es fast immer. Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, in Sonderfällen aber auch andere Anwälte unserer Sozietät beschäftigen sich trotzdem mit Freude und Engagement mit Fragen „rund um den Bau“.

Auswirkungen baurechtlicher Streitigkeiten können für betroffene Unternehmen oder den privaten Bauherrn dramatisch sein. Um so wichtiger ist Ihre sachkundige und interessengerechte Beratung und Vertretung.

Das Beihilferecht gewinnt für Unternehmen und Öffentliche Hand an Bedeutung, seitdem die nationalen Gerichte mit deutscher Gründlichkeit umsetzen, was das Gemeinschaftsrecht von ihnen verlangt.

Die Konsequenzen der Feststellung einer unzulässigen Beihilfe können dramatisch sein. Die Anforderungen an Gestaltungen zur Vermeidung solcher Konsequenzen sind hoch. Insbesondere im Bereich der Leistungen zur allgemeinen Daseinsvorsorge haben Kommunen und kommunale oder privatwirtschaftliche Unternehmen mit dem Risiko unzulässiger Beihilfen zu rechnen, solche Risiken sind auch bei der Jahresabschlussprüfung zu berücksichtigen.

Wir können Ihnen helfen, wenn es darum geht, rechtssichere Regelungen zu treffen oder Ihre Interessen wahrzunehmen, wo es notwendig ist, beihilferechtliche Beanstandungen abzuwehren.

Die erneuerbaren Energien haben neue Herausforderungen auch für den Berater gebracht. Windenergie, Biogasanlagen, Netzwerke und Photovoltaik haben sich nur aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entwickeln können.

Der Gesetzgeber hat das Energiewirtschaftsrecht aber insgesamt einer in Teilbereichen strikten Regulierung unterworfen. So stellt etwa die Kalkulation von Netzentgelten heute andere Anforderungen als vor der Regulierung.

Wer versuchen will, verbleibende Spielräume zu nutzen oder in der Auseinandersetzung mit Regulierungsbehörden nicht auf der Strecke zu bleiben, braucht eine Beratung, die nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kennt. Wir können da helfen.

Für das Erbrecht interessiert sich jeder – meist zu spät. Dabei kann sachkundige Beratung und Gestaltung durch unseren Fachanwalt für Erbrecht manches Problem vermeiden helfen.

Auch kann sich unsere interdisziplinäre Ausrichtung als nützlich erweisen; die steuerlichen Auswirkungen erbrechtlicher Gestaltungen sind finanziell von erheblicher Bedeutung. Wenn es nichts mehr zu gestalten gibt, kommt es aber immer noch auf eine sachkundige und interessengerechte Prozessführung an.

Auch da können Sie sich auf unseren Fachanwalt für Erbrecht verlassen, in Sonderfällen kann es aber auch sinnvoll sein, dass Sie ein anderes Sozietät-Mitglied unterstützt.

Mit dem Familienrecht kann Jedermann manchmal ganz überraschend konfrontiert werden. Wenn es Sie getroffen hat, können Sie sich der sachkundigen Beratung und Vertretung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht sicher sein, ihre langjährige Erfahrung insbesondere in zweitinstanzlichen Rechtsstreitigkeiten hat ihr eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung der beim hiesigen OLG für das Familienrecht zuständigen Senate ermöglicht.

Wenn es aber um familienrechtliche Auseinandersetzungen mit Unternehmensbezug geht, kann auch hier der interdisziplinäre Ansatz von großem Vorteil sein. Bei Unternehmern ist das familienrechtlich relevante Einkommen nicht so leicht zu ermitteln, Fragen der Unternehmensbewertung können von entscheidender Bedeutung sein.

Es gibt ihn noch, den mehr oder weniger einsam entscheidenden Einzelunternehmer, sehr häufig werden Unternehmen aber auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage betrieben.

Auch für das Unternehmensergebnis kommt es nicht zuletzt auf gesellschaftsrechtliche Gestaltungen an, vor allem aber hat die gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung Lösungen anzubieten und Konflikte möglichst so aufzugreifen, dass in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten oft sehr aufwendige prozessuale Auseinandersetzungen vermieden werden können. Auch dabei hilft unser interdisziplinärer Ansatz.

Denn steuerliche Auswirkungen unterschiedlicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen werden erkannt und berücksichtigt. Betriebswirtschaftliche Aspekte können gesellschaftsrechtliche Entscheidungen ebenfalls beeinflussen. Lässt sich die prozessuale Auseinandersetzung aber nicht vermeiden, kommen Ihnen unsere weit überdurchschnittlichen Erfahrungen zugute.

Auseinandersetzungen unter Kaufleuten und mit Kaufleuten folgen besonderen Regelungen, teilweise auch besonderen Zuständigkeiten, weshalb es bei den meisten Landgerichten auch Kammern für Handelssachen gibt.

Ob Handelskauf, Handelsvertreter/Vertragshändler, Transportrecht oder Bankrecht: Wir bieten Ihnen die anwaltliche Erfahrung und Spezialisierung, um Ihre Interessen zu vertreten.

Kommunen haben vielfach Aufgaben zu erfüllen, die in ihren Anforderungen nicht nur den klassischen verwaltungsrechtlichen Problemfeldern entsprechen.

Insbesondere im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ergeben sich häufig zusätzliche steuerrechtliche, wirtschaftsrechtliche, beihilferechtliche, energierechtliche oder auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich effizienter klären lassen, wenn kompetente Beratung in Anspruch genommen wird.

Der Trend zur interkommunalen Zusammenarbeit wird sich nicht umkehren lassen, sondern verstärken, wirft aber zusätzliche Fragen auf. Wir haben Erfahrung in der Beratung von Gemeinden und Landkreisen, aber auch von Ministerien und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Unser berufsübergreifender Ansatz vermeidet eine zu einseitige Sichtweise.

Die Anlageberatung durch Banken oder „freiberufliche“ Anlageberater hat schon Milliarden vernichtet. Wer zu früheren Zeiten der „Bankbeamte“ war, dem der Bankkunde gerne sein Geld anvertraute, ist im Laufe der strukturellen Veränderungen des Finanzmarktes zum „Vertriebsprofi“ mutiert.

Der Versuch, Verluste aus Anlageentscheidungen durch Bankenhaftung oder die Haftpflichtversicherung des Anlageberaters auszugleichen, schien früher nahezu aussichtslos. Inzwischen hat sich das geändert. Wir können Sie und notfalls auch ein Gericht auf den neuesten Stand bringen. Dabei ist auch unsere interdisziplinäre Struktur hilfreich; Kapitalanlagen sind häufig steuerlich strukturiert, die Beurteilung von Prospektprüfungsgutachten erfordert manchmal auch den Sachverstand des Prospektprüfers.

Aber nicht nur die Kapitalanlage, auch die Kapitalbeschaffung führt nicht selten zu Überraschungseffekten. Swap-Geschäfte oder Cross-Boarder-Leasing haben schon so manche öffentliche Finanzierung zum Abenteuer werden lassen. Dabei kann eine sachkundige Beratung durchaus hilfreich sein.

Der Landwirt ist heute viel mehr als früher Unternehmer und deshalb gezwungen, auf ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten rechtliche Möglichkeiten und Grenzen zu berücksichtigen. Wir haben dafür den Fachanwalt für Agrarrecht, aber auch den erforderlichen interdisziplinären Ansatz mit der Verbindung zum landwirtschaftlichen Steuerrecht und zur betrieblichen Praxis.

Der landwirtschaftliche Strukturwandel verlangt vielfach, dass sich Landwirte neu organisieren und Möglichkeiten zur Kooperation und Fusion nutzen. Es entstehen größere Einheiten mit größerem Potenzial, aber auch mit zum Teil neuen Problemen.

Der Strukturwandel beschleunigt sich, muss aber gestaltet sein. Dabei können wir Impulse geben und unternehmerisches Denken in die nötige rechtliche Form bringen.

Der öffentliche Personennahverkehr stellt Kommunen oft vor komplexe Fragestellungen nicht nur in Zeiträumen, in denen Vergabeentscheidungen zu treffen sind.

Die Gestaltung von vertraglichen oder satzungsbasierten Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV kann erhebliche Auswirkungen auf die den Kommunen im ÖPNV entstehenden Kosten haben. Kommunale Verkehrsunternehmen haben steuerrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, aber auch beihilferechtliche und kartellrechtliche Vorgaben zu beachten.

Im Verhältnis zwischen Kommune und privatwirtschaftlichen ÖPNV-Unternehmen bestehen naturgemäß Interessengegensätze, die sich manchmal nicht ohne externe Beratung ausgleichen oder entscheiden lassen. Auch hier wirkt sich unser berufsübergreifender Ansatz aus; Erfahrungen aus Beratung und Wirtschaftsprüfung ermöglichen eine komplementäre Sicht.

Die Krise kommt oft schneller als gedacht, sie kann auch den treffen, der das Wort Krise nur aus der Zeitung kannte. In der Krise kann sich der Unternehmer keine Fehler leisten. Oft hat die Krise aber auch Chancen; die erforderliche Restrukturierung kann Potenziale sichtbar machen, die vorher ungenutzt geblieben waren.

Sanierungs- und Insolvenzberatungen verlangen einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz, der bei uns gewährleistet ist. Die haftungs- und strafrechtlichen Folgen der Krise werden oft nicht oder zu spät erkannt. Die effektive Verhandlungsführung mit Gläubigern verlangt vielfach eine rechtliche Bewertung, aber auch Erfahrungswissen. Dabei muss die Beratung auch Alternativ-Strategien für den Fall, dass sich die Insolvenz nicht vermeiden lassen sollte, aufzeigen.

Ist dieser Fall eingetreten, brauchen Sie einen Anwalt, der weiß, was ein Insolvenzverwalter darf und was nicht geht. Der Ihnen in der prozessualen Auseinandersetzung zu retten hilft, was zu retten ist. Wir trauen uns das zu.

Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können oft sehr langwierig verlaufen und schon dadurch Existenzen gefährden. Wir haben in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung während eines erstinstanzlichen Verfahrens das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemühen müssen, um dann nach dem Prozesserfolg gegen den inzwischen zahlungsunfähigen Schuldner Amtshaftungsansprüche geltend machen zu müssen.

Auch wenn es sich dabei um einen extremen Ausnahmefall gehandelt hat, gibt es gute Gründe für Schiedsgerichtsvereinbarungen, die aber nur funktionieren können, wenn Schiedsrichter und Verfahrensbeteiligte über den erforderlichen Sachverstand verfügen.

Wir haben schiedsgerichtliche Erfahrungen sowohl als Schiedsrichter wie als Verfahrensbevollmächtigte.

Für Unternehmen ist das Steuerrecht ein ganz entscheidender Gestaltungsfaktor. Die steuerrechtliche Risikoprüfung verlangt in besonderem Maße die Kenntnis der rechtlichen Problemfelder; nicht selten realisieren sich steuerliche Risiken, an die niemand gedacht hat.

Das Steuerecht erfordert aber auch die kreative Sicht des Beraters; oft lässt sich auf anderem als dem ursprünglich gedachtem Weg erreichen, was zunächst blockiert schien. Die Unternehmensumstrukturierung kann ohne Beachtung der steuerlichen Vorgaben und Risiken nicht sachgerecht gelöst werden.

Wir praktizieren nach dem Motto: Gebt dem Staat, was des Staates ist – aber nicht mehr! Dabei sind wir oft anderer Meinung als Finanzämter; geht es zum Finanzgericht, ist die Kombination anwaltlicher Prozesserfahrung mit steuerlichem Know-how manchmal von entscheidender Bedeutung.

Wir sind nur in Ausnahmefällen mit allgemeinen Strafrechtsfällen befasst. Im Steuerstrafrecht und bei insolvenznahen Straftatbeständen gibt unser interdisziplinärer Ansatz  zusätzliche Verteidigungsmittel.

Wer Steuerstrafrecht praktiziert, sollte das Steuerrecht kennen. Das können Sie nicht von jedem Anwalt und auch nicht von jedem im Steuerstrafrecht tätigen Richter erwarten. Die Problematisierung steuerrechtlichen Zweifelsfragen kann im Strafverfahren den Ausschlag geben.

Bei Straftatbeständen mit Insolvenzbezug sind unsere Erfahrungen aus der Sanierungs- und Insolvenzberatung nützlich, wir können auch mit Bilanzen umgehen. Natürlich braucht es für eine sachgerechte Strafverteidigung mehr: Die Kenntnis strafprozessualer Möglichkeiten definiert Aktionsspielräume, das materielle Strafrecht den Schwerpunkt. Immer aber braucht es den engagierten Strafverteidiger. Bei uns werden Sie ihn finden.

Unternehmer sein heißt dynamisch sein. Die Entwicklung eines Unternehmens erfordert häufig Anpassungsmaßnahmen, die es ratsam erscheinen lassen können, die Rechtsform eines Unternehmens zu ändern, neue Gesellschaften zu gründen, unternehmerische Beteiligungen abzusichern oder unternehmerisches Vermögen zu übertragen. Solche Fragestellungen ergeben sich auch in der Unternehmensnachfolge.

Eine sachverständige Beratung muss dabei nicht nur die rechtlichen Prämissen und Möglichkeiten im Blick haben, sondern auch steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Das gewährleistet unser interdisziplinärer Ansatz.

Das Vergaberecht bietet Chancen und Risiken für den öffentlichen Auftraggeber und den privatwirtschaftlichen Unternehmer.

Öffentliche Auftraggeber haben schon vielfach feststellen müssen, dass Ausschreibungen nach dem GWB Projektkosten erheblich erhöhen können, wenn sie erfolgreich angegriffen werden. Andererseits kann der in der Ausschreibung sich ergebende Wettbewerbsdruck auch sehr hilfreich sein.

Es muss aber nicht alles über Ausschreibungen laufen, was aus der Sorge heraus, es könnte eine Ausschreibungsverpflichtung bestehen, europaweit ausgeschrieben wird. Die starren Vorgaben für eine Ausschreibung nach GWB können äußerst hinderlich sein. Manchmal ist eine Auswahlentscheidung in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren sehr viel effektiver zu treffen.

Unsere Beratung kann helfen, hier sauber abzugrenzen und die jeweils optimale Entscheidung zu treffen.

Trotz teilweiser grundlegender Veränderung hat das Wettbewerbsrecht seine Bedeutung für Unternehmen behalten.

Aus langjähriger Vertretung einer in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen bundesweit bekannten und tätigen Organisation hat einer unserer Anwälte besondere Erfahrungen und Prozesspraxis. Das kann auch für Sie nützlich sein.

Allgemeine Rechtsberatung

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Spezialisierung und Schwerpunktsetzung müssen sein. Der Zusammenschluss von Spezialisten gibt die Möglichkeit, solche Schwerpunkte zu bilden.

Trotzdem gehört zum anwaltlichen Alltag nach wie vor eine Palette von Tätigkeiten, die nicht den Spezialisten fordern, sondern zur allgemeinen Rechtsberatung oder auch zur ganz alltäglichen Prozessvertretung gehören und dabei auch fundierte Rechtskenntnis, aber nicht zuletzt gesunden Menschenverstand und Einfühlungsvermögen verlangen. Auch das können Sie bei uns erwarten.

Arbeitsrecht

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in unterschiedlicher Weise von den oft komplizierten Regelungen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung betroffen. Bei der Kündigungsschutzklage oder auch in „Mobbing-Fällen“ kann die effektive Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen über das langjährige wirtschaftliche oder emotionale Wohlergehen entscheiden.

Beim Arbeitgeber geht es um Kosten, aber auch um grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und manchmal auch persönliche Betroffenheit. Während der Arbeitnehmer unseren arbeitsrechtlichen Speziallisten wohl vor allem dann benötigt, wenn der Konfliktfall eingetreten ist, muss dem Arbeitgeber darüberhinaus an einer möglichst interessengerechten und optimierten Gestaltung gelegen sein; Konfliktvermeidung ist ebenso wichtig wie Konfliktlösung.

Deshalb bedarf es der sachkundigen Beratung dazu, was rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen erfordern nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch das nötige Gespür dafür, was im Unternehmen geht und was nicht geht. Auch dabei kann unsere Erfahrung aus der Beratung mittelständischer Unternehmen nützlich sein.

Bau-/Architektenrecht

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„Ärger am Bau“ gibt es fast immer. Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, in Sonderfällen aber auch andere Anwälte unserer Sozietät beschäftigen sich trotzdem mit Freude und Engagement mit Fragen „rund um den Bau“.

Auswirkungen baurechtlicher Streitigkeiten können für betroffene Unternehmen oder den privaten Bauherrn dramatisch sein. Um so wichtiger ist Ihre sachkundige und interessengerechte Beratung und Vertretung.

Beihilferecht

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Das Beihilferecht gewinnt für Unternehmen und Öffentliche Hand an Bedeutung, seitdem die nationalen Gerichte mit deutscher Gründlichkeit umsetzen, was das Gemeinschaftsrecht von ihnen verlangt.

Die Konsequenzen der Feststellung einer unzulässigen Beihilfe können dramatisch sein. Die Anforderungen an Gestaltungen zur Vermeidung solcher Konsequenzen sind hoch. Insbesondere im Bereich der Leistungen zur allgemeinen Daseinsvorsorge haben Kommunen und kommunale oder privatwirtschaftliche Unternehmen mit dem Risiko unzulässiger Beihilfen zu rechnen, solche Risiken sind auch bei der Jahresabschlussprüfung zu berücksichtigen.

Wir können Ihnen helfen, wenn es darum geht, rechtssichere Regelungen zu treffen oder Ihre Interessen wahrzunehmen, wo es notwendig ist, beihilferechtliche Beanstandungen abzuwehren.

Energiewirtschaftsrecht

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Die erneuerbaren Energien haben neue Herausforderungen auch für den Berater gebracht. Windenergie, Biogasanlagen, Netzwerke und Photovoltaik haben sich nur aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen entwickeln können.

Der Gesetzgeber hat das Energiewirtschaftsrecht aber insgesamt einer in Teilbereichen strikten Regulierung unterworfen. So stellt etwa die Kalkulation von Netzentgelten heute andere Anforderungen als vor der Regulierung.

Wer versuchen will, verbleibende Spielräume zu nutzen oder in der Auseinandersetzung mit Regulierungsbehörden nicht auf der Strecke zu bleiben, braucht eine Beratung, die nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kennt. Wir können da helfen.

Erbrecht

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Für das Erbrecht interessiert sich jeder – meist zu spät. Dabei kann sachkundige Beratung und Gestaltung durch unseren Fachanwalt für Erbrecht manches Problem vermeiden helfen.

Auch kann sich unsere interdisziplinäre Ausrichtung als nützlich erweisen; die steuerlichen Auswirkungen erbrechtlicher Gestaltungen sind finanziell von erheblicher Bedeutung. Wenn es nichts mehr zu gestalten gibt, kommt es aber immer noch auf eine sachkundige und interessengerechte Prozessführung an.

Auch da können Sie sich auf unseren Fachanwalt für Erbrecht verlassen, in Sonderfällen kann es aber auch sinnvoll sein, dass Sie ein anderes Sozietät-Mitglied unterstützt.

Familienrecht

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Mit dem Familienrecht kann Jedermann manchmal ganz überraschend konfrontiert werden. Wenn es Sie getroffen hat, können Sie sich der sachkundigen Beratung und Vertretung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht sicher sein, ihre langjährige Erfahrung insbesondere in zweitinstanzlichen Rechtsstreitigkeiten hat ihr eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung der beim hiesigen OLG für das Familienrecht zuständigen Senate ermöglicht.

Wenn es aber um familienrechtliche Auseinandersetzungen mit Unternehmensbezug geht, kann auch hier der interdisziplinäre Ansatz von großem Vorteil sein. Bei Unternehmern ist das familienrechtlich relevante Einkommen nicht so leicht zu ermitteln, Fragen der Unternehmensbewertung können von entscheidender Bedeutung sein.

Gesellschaftsrecht

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Es gibt ihn noch, den mehr oder weniger einsam entscheidenden Einzelunternehmer, sehr häufig werden Unternehmen aber auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage betrieben.

Auch für das Unternehmensergebnis kommt es nicht zuletzt auf gesellschaftsrechtliche Gestaltungen an, vor allem aber hat die gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung Lösungen anzubieten und Konflikte möglichst so aufzugreifen, dass in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten oft sehr aufwendige prozessuale Auseinandersetzungen vermieden werden können. Auch dabei hilft unser interdisziplinärer Ansatz.

Denn steuerliche Auswirkungen unterschiedlicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen werden erkannt und berücksichtigt. Betriebswirtschaftliche Aspekte können gesellschaftsrechtliche Entscheidungen ebenfalls beeinflussen. Lässt sich die prozessuale Auseinandersetzung aber nicht vermeiden, kommen Ihnen unsere weit überdurchschnittlichen Erfahrungen zugute.

Handelsrecht

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Auseinandersetzungen unter Kaufleuten und mit Kaufleuten folgen besonderen Regelungen, teilweise auch besonderen Zuständigkeiten, weshalb es bei den meisten Landgerichten auch Kammern für Handelssachen gibt.

Ob Handelskauf, Handelsvertreter/Vertragshändler, Transportrecht oder Bankrecht: Wir bieten Ihnen die anwaltliche Erfahrung und Spezialisierung, um Ihre Interessen zu vertreten.

Kommunalrecht

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Kommunen haben vielfach Aufgaben zu erfüllen, die in ihren Anforderungen nicht nur den klassischen verwaltungsrechtlichen Problemfeldern entsprechen.

Insbesondere im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ergeben sich häufig zusätzliche steuerrechtliche, wirtschaftsrechtliche, beihilferechtliche, energierechtliche oder auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich effizienter klären lassen, wenn kompetente Beratung in Anspruch genommen wird.

Der Trend zur interkommunalen Zusammenarbeit wird sich nicht umkehren lassen, sondern verstärken, wirft aber zusätzliche Fragen auf. Wir haben Erfahrung in der Beratung von Gemeinden und Landkreisen, aber auch von Ministerien und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Unser berufsübergreifender Ansatz vermeidet eine zu einseitige Sichtweise.

Kapitalmarktrecht

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Die Anlageberatung durch Banken oder „freiberufliche“ Anlageberater hat schon Milliarden vernichtet. Wer zu früheren Zeiten der „Bankbeamte“ war, dem der Bankkunde gerne sein Geld anvertraute, ist im Laufe der strukturellen Veränderungen des Finanzmarktes zum „Vertriebsprofi“ mutiert.

Der Versuch, Verluste aus Anlageentscheidungen durch Bankenhaftung oder die Haftpflichtversicherung des Anlageberaters auszugleichen, schien früher nahezu aussichtslos. Inzwischen hat sich das geändert. Wir können Sie und notfalls auch ein Gericht auf den neuesten Stand bringen. Dabei ist auch unsere interdisziplinäre Struktur hilfreich; Kapitalanlagen sind häufig steuerlich strukturiert, die Beurteilung von Prospektprüfungsgutachten erfordert manchmal auch den Sachverstand des Prospektprüfers.

Aber nicht nur die Kapitalanlage, auch die Kapitalbeschaffung führt nicht selten zu Überraschungseffekten. Swap-Geschäfte oder Cross-Boarder-Leasing haben schon so manche öffentliche Finanzierung zum Abenteuer werden lassen. Dabei kann eine sachkundige Beratung durchaus hilfreich sein.

Landwirtschaftsrecht

Icon Arrow right

Der Landwirt ist heute viel mehr als früher Unternehmer und deshalb gezwungen, auf ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten rechtliche Möglichkeiten und Grenzen zu berücksichtigen. Wir haben dafür den Fachanwalt für Agrarrecht, aber auch den erforderlichen interdisziplinären Ansatz mit der Verbindung zum landwirtschaftlichen Steuerrecht und zur betrieblichen Praxis.

Der landwirtschaftliche Strukturwandel verlangt vielfach, dass sich Landwirte neu organisieren und Möglichkeiten zur Kooperation und Fusion nutzen. Es entstehen größere Einheiten mit größerem Potenzial, aber auch mit zum Teil neuen Problemen.

Der Strukturwandel beschleunigt sich, muss aber gestaltet sein. Dabei können wir Impulse geben und unternehmerisches Denken in die nötige rechtliche Form bringen.

ÖPNV

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Der öffentliche Personennahverkehr stellt Kommunen oft vor komplexe Fragestellungen nicht nur in Zeiträumen, in denen Vergabeentscheidungen zu treffen sind.

Die Gestaltung von vertraglichen oder satzungsbasierten Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV kann erhebliche Auswirkungen auf die den Kommunen im ÖPNV entstehenden Kosten haben. Kommunale Verkehrsunternehmen haben steuerrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, aber auch beihilferechtliche und kartellrechtliche Vorgaben zu beachten.

Im Verhältnis zwischen Kommune und privatwirtschaftlichen ÖPNV-Unternehmen bestehen naturgemäß Interessengegensätze, die sich manchmal nicht ohne externe Beratung ausgleichen oder entscheiden lassen. Auch hier wirkt sich unser berufsübergreifender Ansatz aus; Erfahrungen aus Beratung und Wirtschaftsprüfung ermöglichen eine komplementäre Sicht.

Sanierungs-/Insolvenzberatung

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Die Krise kommt oft schneller als gedacht, sie kann auch den treffen, der das Wort Krise nur aus der Zeitung kannte. In der Krise kann sich der Unternehmer keine Fehler leisten. Oft hat die Krise aber auch Chancen; die erforderliche Restrukturierung kann Potenziale sichtbar machen, die vorher ungenutzt geblieben waren.

Sanierungs- und Insolvenzberatungen verlangen einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz, der bei uns gewährleistet ist. Die haftungs- und strafrechtlichen Folgen der Krise werden oft nicht oder zu spät erkannt. Die effektive Verhandlungsführung mit Gläubigern verlangt vielfach eine rechtliche Bewertung, aber auch Erfahrungswissen. Dabei muss die Beratung auch Alternativ-Strategien für den Fall, dass sich die Insolvenz nicht vermeiden lassen sollte, aufzeigen.

Ist dieser Fall eingetreten, brauchen Sie einen Anwalt, der weiß, was ein Insolvenzverwalter darf und was nicht geht. Der Ihnen in der prozessualen Auseinandersetzung zu retten hilft, was zu retten ist. Wir trauen uns das zu.

Schiedsverfahren

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Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können oft sehr langwierig verlaufen und schon dadurch Existenzen gefährden. Wir haben in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung während eines erstinstanzlichen Verfahrens das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemühen müssen, um dann nach dem Prozesserfolg gegen den inzwischen zahlungsunfähigen Schuldner Amtshaftungsansprüche geltend machen zu müssen.

Auch wenn es sich dabei um einen extremen Ausnahmefall gehandelt hat, gibt es gute Gründe für Schiedsgerichtsvereinbarungen, die aber nur funktionieren können, wenn Schiedsrichter und Verfahrensbeteiligte über den erforderlichen Sachverstand verfügen.

Wir haben schiedsgerichtliche Erfahrungen sowohl als Schiedsrichter wie als Verfahrensbevollmächtigte.

Steuerrecht

Icon Arrow right

Für Unternehmen ist das Steuerrecht ein ganz entscheidender Gestaltungsfaktor. Die steuerrechtliche Risikoprüfung verlangt in besonderem Maße die Kenntnis der rechtlichen Problemfelder; nicht selten realisieren sich steuerliche Risiken, an die niemand gedacht hat.

Das Steuerecht erfordert aber auch die kreative Sicht des Beraters; oft lässt sich auf anderem als dem ursprünglich gedachtem Weg erreichen, was zunächst blockiert schien. Die Unternehmensumstrukturierung kann ohne Beachtung der steuerlichen Vorgaben und Risiken nicht sachgerecht gelöst werden.

Wir praktizieren nach dem Motto: Gebt dem Staat, was des Staates ist – aber nicht mehr! Dabei sind wir oft anderer Meinung als Finanzämter; geht es zum Finanzgericht, ist die Kombination anwaltlicher Prozesserfahrung mit steuerlichem Know-how manchmal von entscheidender Bedeutung.

Strafrecht

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Wir sind nur in Ausnahmefällen mit allgemeinen Strafrechtsfällen befasst. Im Steuerstrafrecht und bei insolvenznahen Straftatbeständen gibt unser interdisziplinärer Ansatz  zusätzliche Verteidigungsmittel.

Wer Steuerstrafrecht praktiziert, sollte das Steuerrecht kennen. Das können Sie nicht von jedem Anwalt und auch nicht von jedem im Steuerstrafrecht tätigen Richter erwarten. Die Problematisierung steuerrechtlichen Zweifelsfragen kann im Strafverfahren den Ausschlag geben.

Bei Straftatbeständen mit Insolvenzbezug sind unsere Erfahrungen aus der Sanierungs- und Insolvenzberatung nützlich, wir können auch mit Bilanzen umgehen. Natürlich braucht es für eine sachgerechte Strafverteidigung mehr: Die Kenntnis strafprozessualer Möglichkeiten definiert Aktionsspielräume, das materielle Strafrecht den Schwerpunkt. Immer aber braucht es den engagierten Strafverteidiger. Bei uns werden Sie ihn finden.

Unternehmensumstrukturierung

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Unternehmer sein heißt dynamisch sein. Die Entwicklung eines Unternehmens erfordert häufig Anpassungsmaßnahmen, die es ratsam erscheinen lassen können, die Rechtsform eines Unternehmens zu ändern, neue Gesellschaften zu gründen, unternehmerische Beteiligungen abzusichern oder unternehmerisches Vermögen zu übertragen. Solche Fragestellungen ergeben sich auch in der Unternehmensnachfolge.

Eine sachverständige Beratung muss dabei nicht nur die rechtlichen Prämissen und Möglichkeiten im Blick haben, sondern auch steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Das gewährleistet unser interdisziplinärer Ansatz.

Vergaberecht

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Das Vergaberecht bietet Chancen und Risiken für den öffentlichen Auftraggeber und den privatwirtschaftlichen Unternehmer.

Öffentliche Auftraggeber haben schon vielfach feststellen müssen, dass Ausschreibungen nach dem GWB Projektkosten erheblich erhöhen können, wenn sie erfolgreich angegriffen werden. Andererseits kann der in der Ausschreibung sich ergebende Wettbewerbsdruck auch sehr hilfreich sein.

Es muss aber nicht alles über Ausschreibungen laufen, was aus der Sorge heraus, es könnte eine Ausschreibungsverpflichtung bestehen, europaweit ausgeschrieben wird. Die starren Vorgaben für eine Ausschreibung nach GWB können äußerst hinderlich sein. Manchmal ist eine Auswahlentscheidung in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren sehr viel effektiver zu treffen.

Unsere Beratung kann helfen, hier sauber abzugrenzen und die jeweils optimale Entscheidung zu treffen.

Wettbewerbsrecht

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Trotz teilweiser grundlegender Veränderung hat das Wettbewerbsrecht seine Bedeutung für Unternehmen behalten.

Aus langjähriger Vertretung einer in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen bundesweit bekannten und tätigen Organisation hat einer unserer Anwälte besondere Erfahrungen und Prozesspraxis. Das kann auch für Sie nützlich sein.

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