Steuerberatung

Warum ist Steuerplanung wichtig?
Wie beeinflussen Steuern Kommunen?
Wie wir Sie erfolgreich unterstützen?
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren finanziellen Erfolg
Bei uns erhalten Sie mehr als nur Steuerberatung - wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung für Ihre finanzielle Zukunft. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen zur Seite, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der allgemeinen Steuerberatung bis hin zur spezialisierten landwirtschaftlichen Buchstelle - wir decken alle Bereiche ab, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Profitieren Sie von unserer Expertise in:
- Strategischer Steuerplanung zur Optimierung Ihrer finanziellen Situation
- Zuverlässiger Buchführung und transparentem Rechnungswesen für fundierte Geschäftsentscheidungen
- Professioneller Unterstützung bei Existenzgründungen und der Entwicklung Ihres Unternehmens
- Effizienter Lohnbuchhaltung, die Ihnen Zeit und Ressourcen spart
- Spezialisierten Dienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, die Ihre branchenspezifischen Anforderungen berücksichtigen
Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen Geschäftserfolg nachhaltig steigern können.
Entdecken Sie unsere Dienstleistungen:
Es existieren kaum Fragestellungen, bei denen nicht auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Mit unserem interdisziplinären Ansatz sind wir in der Lage, Sie bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen. Auf die gestaltende Steuerberatung richten wir dabei das Hauptaugenmerk – nicht notwendige Steuerbelastungen sollten vermieden werden.
Bei Bedarf können unsere Steuerberater auch auf den Rat von Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen – anstehende Probleme werden so kreativen Lösungen zugeführt.
Betriebsprüfungen durch die Betriebsprüfungsdienste der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger können eine erhebliche Belastung bedeuten. Das betrifft sowohl ihre Durchführung als auch ihre Folgen, nämlich die Festsetzung höherer Steuern. Wir bereiten unsere Mandanten optimal auf die Betriebsprüfung vor.
Schon bei Bearbeitung von Buchführung und Jahresabschluss achten wir darauf, dass bei zukünftigen Prüfungen möglichst wenige Probleme entstehen.Werden vom Betriebsprüfer vermeintliche oder echte Fehler entdeckt, treten wir an, um während der Betriebsprüfung und im danach folgenden Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahren die Interessen unserer Mandanten zu wahren.
Dabei ist unser interdisziplinärer Ansatz häufig sehr hilfreich; steuerrechtliches Know-how und anwaltliche Erfahrung erlauben uns eine optimale Interessenwahrnehmung.
Handels- und steuerrechtliche Buchführungspflichten sind von allen Unternehmern, kommunalen Unternehmen und Kommunen zu erfüllen. Oft ist es effizienter, wenn Sie diese Verpflichtungen durch uns erfüllen lassen. Wir erstellen Buchführungen auf hohem Niveau. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Buchführung eines kleinen oder eines großen Unternehmens handelt. Zu unseren Leistungen gehören auch die elektronische Übertragung von Belegen, die Bearbeitung von Offenen-Posten-Buchführungen und die Erstellung von Kostenrechnungen. Die Überwachung von steuerlichen Pflichten im Bereich der Umsatzsteuer ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Sie erhalten von uns monatlich oder vierteljährlich aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Übersichten über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten. Ergänzt werden können diese durch eine Kostenrechnung und durch Controllingsysteme.
Wir richten mit Kooperationspartnern auch in Kommunen und kommunalen Betrieben Buchführungen ein, die dabei sowohl den Regelungen des Handelsrechts beispielsweise bei Eigenbetrieben als auch den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik) folgen.
Ob privatwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft: Wir betreuen unterschiedlichste Branchen und Rechtsformen mit entsprechend spezialisierten Mitarbeitern.
Nicht nur die Finanzbuchführung, sondern auch andere Teile des betrieblichen Rechnungswesen, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung und betriebliche Controllingsysteme, sind für die Steuerung eines Unternehmens von essentieller Bedeutung.
Auch der Einsatz von Warenwirtschaftssystemen im Handel oder der Einsatz von ERP-Systemen in Produktionsbetrieben wird von uns und unseren Kooperationspartnern begleitet – die Optimierung des betrieblichen Rechnungswesens soll dabei nicht Selbstzweck sein, sondern die Informationsmöglichkeiten für den Unternehmer verbessern und damit die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
In mittelständischen Unternehmen wird die Finanzbuchhaltung regelmäßig im Unternehmen erstellt. Auch kleinere Unternehmen haben zunehmend die kaufmännischen Kapazitäten, Buchführungen selbst zu erstellen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei: Wir stellen die DATEV-Software zur Verfügung, die für die Finanzbuchhaltung, die Kostenrechnung, die Lohnbuchhaltung, aber auch für die Warenwirtschaft eingesetzt werden kann. Wir schulen Unternehmer und Mitarbeiter, damit die Buchhaltungs-Software möglichst optimal eingesetzt wird. Zu unserem Angebot gehört die laufende Betreuung und Überwachung der Buchhaltung, dieses Angebot wird von vielen Mandanten gern in Anspruch genommen. Wir sind in der Lage, bei Krankheit oder sonstigem Ausfall kurzfristig Personal zur Verfügung zu stellen, damit die laufenden Buchhaltungsarbeiten fortgeführt werden können.
Für die Betreuung spielt es keine Rolle, ob Software der DATEV oder andere Systeme eingesetzt werden – unsere Spezialisten betreuen fast jedes Buchführungssystem, ob gewerbliches oder landwirtschaftliches Unternehmen, auch im Gesundheitsbereich, aber auch die doppische oder kaufmännische Buchführung der öffentlichen Hand.
Jede Existenzgründung ist eine Herausforderung: Wer erstmals Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat vieles zu beachten. Wir beraten Existenzgründer schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Ist es sinnvoller, als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft tätig zu werden? Wie wichtig ist eine Haftungsbeschränkung? Welche Rechtsform führt zu den geringsten steuerlichen Belastungen?
Nach Aufnahme der aktiven Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten und erledigen für sie alle notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt. Außerdem klären wir steuerliche Fragen zur Umsatz- und Einkommensbesteuerung und beschäftigen uns mit sonstigen Fragen, die für Ihre Existenzgründung von Bedeutung sind. Schließlich übernehmen wir für unsere Existenzgründer die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, so dass sie sich auf ihr Geschäft konzentrieren können und sich nicht zu sehr mit administrativen Aufgaben belasten.
Die Erstellung von Finanzbuchhaltungen gehört zu den klassischen Aufgaben der Steuerberatung. Dabei ist es nicht unser Anspruch, mit der Finanzbuchhaltung nur die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit möglich, werden uns Bankdaten elektronisch übertragen, die Bearbeitung kann dadurch effizient und zeitnah erfolgen.
Belege erhalten wir entweder in Papierform oder elektronisch, je nachdem, wie es für unsere Mandanten effizienter ist. Die monatliche Ermittlung der abzuführenden Umsatzsteuer und die Prüfung, ob die vorliegenden Belege zum Vorsteuerabzug berechtigen, sind dabei eine Selbstverständlichkeit.
Um Auswertungen für unsere Mandanten möglichst aussagekräftig zu gestalten, arbeiten wir mit unterschiedlichen Kontenrahmen, so dass sich die besonderen Anforderungen beispielsweise von Landwirten oder von Pflegeheimen abbilden lassen. Im Bedarfsfall richten wir auch individuelle Kontenrahmen oder Auswertungen ein. Die Auswertungen der Finanzbuchführung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten – regelmäßige und zeitnahe Übermittlung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen führt zu einer besseren Transparenz für unserer Mandanten und ihre Banken.
Der Jahresabschluss ist das wichtigste Instrument eines jeden Unternehmens zur Rechenschaftslegung gegenüber Eigentümern, Gesellschaftern, Gläubigern, dem Fiskus und den Banken. Wir stellen im Auftrag unserer Mandanten Jahresabschlüsse auf. Bilanzierungswahlrechte werden in Absprache mit unseren Mandanten wahrgenommen, immer in dem Bewusstsein, dass die Beachtung der steuerrechtlichen und auch der handelsrechtlichen Vorgaben notwendig und sinnvoll ist. Die für kommunale Unternehmen maßgeblichen Besonderheiten werden von uns bei der Jahresabschlusserstellung beachtet, wobei wir auch doppische Jahresabschlüsse nach den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens erstellen.
Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz besteht kein Zusammenhang zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Jahresabschluss mehr – der handelsrechtliche Jahresabschluss mit seinen Adressaten kann und muss anders gestaltet werden als der steuerrechtliche Jahresabschluss, der nur noch dem Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage dient. Das schafft Gestaltungsmöglichkeiten, die nutzen kann, wer sie kennt.
Die transparente und korrekte Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte im Jahres-abschluss ist von zentralem Interesse, da Jahresabschlüsse auch für die Kredit-vergabe und für das Rating von entscheidender Bedeutung sind. Haftungsbeschränkende Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen, so dass dieser über das Internet der breiten Öffentlichkeit zugänglich wird – hier üben wir Wahlrechte auf Wunsch so aus, dass die veröffentlichten Daten möglichst intransparent sind und nur die notwendigsten Informationen enthalten.
Das Rechnungswesen in der Landwirtschaft und auch das Steuerrecht haben Besonderheiten, die nur von Spezialisten sachgerecht berücksichtigt werden können. Nur die landwirtschaftliche Buchführung kennt eine Naturalbuchführung, die es erlaubt, in Kooperation mit der betriebswirtschaftlichen Beratung beispielsweise durch Beratungsringe oder freie Berater gezielt Ansätze zu Optimierungsmaßnahmen im Unternehmen zu finden. Landwirtschaftliche Betriebe, die einzelbetrieblich gefördert wurden, müssen den Bewilligungsbehörden ihre Jahresabschlüsse für einen 10-jährigen Zeitraum offenlegen, auch hierfür ist eine Naturalbuchführung unumgänglich. Da wir für die steuerliche Beratung landwirtschaftlicher Betriebe besonders qualifiziert sind, sind wir berechtigt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Wenn Sie es wünschen, kann die Betreuung Ihres Unternehmens durch Steuerberater erfolgen, die Agrarökonomie studiert haben.
Wir betreuen landwirtschaftliche Unternehmen in unterschiedlichsten Strukturen: Neben Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden von uns auch Kommanditgesellschaften, GmbH & Co. KGs, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften betreut. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung strukturieren wir Unternehmen neu, gliedern gewerbliche Betriebszweige aus und begleiten Tierhaltungskooperationen nach § 51a Bewertungsgesetz (BewG).
Durch die Mitgliedschaft im und Vortragstätigkeiten für den Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) und die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) ist gewährleistet, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung beraten werden. Im Rahmen der Buchführung und Jahresabschlusserstellung für landwirtschaftliche Betriebe bieten wir bei komplexeren Strukturen an, Konzernbilanzen zu erstellen. So haben unsere Mandanten und die sie finanzierenden Banken Überblick nicht nur über die einzelnen rechtlichen Einheiten, sondern auch über den Gesamtkomplex.
Die Lohnbuchhaltung ist besonders dann ein sensibler Bereich, wenn monatlich die Bezüge für viele Arbeitnehmer ermittelt werden müssen. Unabhängig davon, ob Sie einen oder 100 Arbeitnehmer beschäftigen, ob Sie Löhne, Gehälter oder Beamtenbezüge zahlen, gilt aber: Wir erledigen die Lohnbuchhaltung für Sie.
Die elektronische Übertragung der Daten an die Finanzämter und Sozialversiche-rungsträger sowie die Teilnahme am ELENA-Verfahren ist dabei selbstverständlich. Mit der von uns verwendeten DATEV-Software zur Lohnabrechnung werden monat-lich Millionen von Löhnen berechnet, so dass Sie sicher sein können, dass immer der aktuellste Stand der Gesetzgebung abgebildet ist. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertung elektronisch oder auch in verschlossenen Umschlägen – die Berücksichtigung kostenrechnerischer Anforderungen ist dabei gewährleistet.
Sie wollen die Lohnbuchhaltung im Unternehmen selbst durchführen? Wir stellen leistungsfähige Softwarepakete kostengünstig über die DATEV zur Verfügung, installieren und schulen Ihre Mitarbeiter.
Zu einem leistungsfähigen Rechnungswesen gehört eine leistungsfähige Software. Wir stellen unseren Mandanten über die DATEV Software für die verschiedensten Einsatzbereiche im Rechnungswesen zur Verfügung. Beginnend mit der Finanzbuchhaltung über Kostenrechnung, Anlagenbuchführung und Lohnabrechnung, über Warenwirtschaftssysteme bis hin zu Dokumentenmanagementsystemen – viele Anforderungen im Rechnungswesen können über kostengünstige aber leistungsfähige Software abgedeckt werden. Unser Angebot richtet sich dabei nicht nur an gewerbliche Unternehmen, wir bieten auch spezielle Module für das Neue Kommunale Rechnungswesen und für landwirtschaftliche Betriebe.
Unser Service umfasst dabei nicht nur die Vermittlung der Software, wir berücksichtigen auch, welche Software für Sie die beste Kosten-Nutzen-Relation hat. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter beim Einsatz der Software, führen Buchführungssysteme ein und betreuen den laufenden Betrieb der Software. Unser EDV-Systemadministrator prüft, ob Ihr System für den Einsatz geeignet ist, unterbreitet Vorschläge für Hard- und Softwareauswahl und führt bei Bedarf auch die Installationen durch.
Wenn in Ihrem Unternehmen für das Rechnungswesen zuständige Personen krankheitsbedingt ausfallen, sind wir in der Lage, Ersatz zu stellen oder zeitweise die Buchführung vollständig zu übernehmen.
Allgemeine Steuerberatung
Es existieren kaum Fragestellungen, bei denen nicht auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Mit unserem interdisziplinären Ansatz sind wir in der Lage, Sie bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen. Auf die gestaltende Steuerberatung richten wir dabei das Hauptaugenmerk – nicht notwendige Steuerbelastungen sollten vermieden werden.
Bei Bedarf können unsere Steuerberater auch auf den Rat von Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen – anstehende Probleme werden so kreativen Lösungen zugeführt.
Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen durch die Betriebsprüfungsdienste der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger können eine erhebliche Belastung bedeuten. Das betrifft sowohl ihre Durchführung als auch ihre Folgen, nämlich die Festsetzung höherer Steuern. Wir bereiten unsere Mandanten optimal auf die Betriebsprüfung vor.
Schon bei Bearbeitung von Buchführung und Jahresabschluss achten wir darauf, dass bei zukünftigen Prüfungen möglichst wenige Probleme entstehen.Werden vom Betriebsprüfer vermeintliche oder echte Fehler entdeckt, treten wir an, um während der Betriebsprüfung und im danach folgenden Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahren die Interessen unserer Mandanten zu wahren.
Dabei ist unser interdisziplinärer Ansatz häufig sehr hilfreich; steuerrechtliches Know-how und anwaltliche Erfahrung erlauben uns eine optimale Interessenwahrnehmung.
Buchführung
Handels- und steuerrechtliche Buchführungspflichten sind von allen Unternehmern, kommunalen Unternehmen und Kommunen zu erfüllen. Oft ist es effizienter, wenn Sie diese Verpflichtungen durch uns erfüllen lassen. Wir erstellen Buchführungen auf hohem Niveau. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Buchführung eines kleinen oder eines großen Unternehmens handelt. Zu unseren Leistungen gehören auch die elektronische Übertragung von Belegen, die Bearbeitung von Offenen-Posten-Buchführungen und die Erstellung von Kostenrechnungen. Die Überwachung von steuerlichen Pflichten im Bereich der Umsatzsteuer ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Sie erhalten von uns monatlich oder vierteljährlich aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Übersichten über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten. Ergänzt werden können diese durch eine Kostenrechnung und durch Controllingsysteme.
Wir richten mit Kooperationspartnern auch in Kommunen und kommunalen Betrieben Buchführungen ein, die dabei sowohl den Regelungen des Handelsrechts beispielsweise bei Eigenbetrieben als auch den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik) folgen.
Ob privatwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft: Wir betreuen unterschiedlichste Branchen und Rechtsformen mit entsprechend spezialisierten Mitarbeitern.
Betriebliches Rechnungswesen
Nicht nur die Finanzbuchführung, sondern auch andere Teile des betrieblichen Rechnungswesen, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung und betriebliche Controllingsysteme, sind für die Steuerung eines Unternehmens von essentieller Bedeutung.
Auch der Einsatz von Warenwirtschaftssystemen im Handel oder der Einsatz von ERP-Systemen in Produktionsbetrieben wird von uns und unseren Kooperationspartnern begleitet – die Optimierung des betrieblichen Rechnungswesens soll dabei nicht Selbstzweck sein, sondern die Informationsmöglichkeiten für den Unternehmer verbessern und damit die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Betreuung Mandantenbuchführung
In mittelständischen Unternehmen wird die Finanzbuchhaltung regelmäßig im Unternehmen erstellt. Auch kleinere Unternehmen haben zunehmend die kaufmännischen Kapazitäten, Buchführungen selbst zu erstellen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei: Wir stellen die DATEV-Software zur Verfügung, die für die Finanzbuchhaltung, die Kostenrechnung, die Lohnbuchhaltung, aber auch für die Warenwirtschaft eingesetzt werden kann. Wir schulen Unternehmer und Mitarbeiter, damit die Buchhaltungs-Software möglichst optimal eingesetzt wird. Zu unserem Angebot gehört die laufende Betreuung und Überwachung der Buchhaltung, dieses Angebot wird von vielen Mandanten gern in Anspruch genommen. Wir sind in der Lage, bei Krankheit oder sonstigem Ausfall kurzfristig Personal zur Verfügung zu stellen, damit die laufenden Buchhaltungsarbeiten fortgeführt werden können.
Für die Betreuung spielt es keine Rolle, ob Software der DATEV oder andere Systeme eingesetzt werden – unsere Spezialisten betreuen fast jedes Buchführungssystem, ob gewerbliches oder landwirtschaftliches Unternehmen, auch im Gesundheitsbereich, aber auch die doppische oder kaufmännische Buchführung der öffentlichen Hand.
Existenzgründung
Jede Existenzgründung ist eine Herausforderung: Wer erstmals Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat vieles zu beachten. Wir beraten Existenzgründer schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Ist es sinnvoller, als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft tätig zu werden? Wie wichtig ist eine Haftungsbeschränkung? Welche Rechtsform führt zu den geringsten steuerlichen Belastungen?
Nach Aufnahme der aktiven Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten und erledigen für sie alle notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt. Außerdem klären wir steuerliche Fragen zur Umsatz- und Einkommensbesteuerung und beschäftigen uns mit sonstigen Fragen, die für Ihre Existenzgründung von Bedeutung sind. Schließlich übernehmen wir für unsere Existenzgründer die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, so dass sie sich auf ihr Geschäft konzentrieren können und sich nicht zu sehr mit administrativen Aufgaben belasten.
Finanzbuchhaltung
Die Erstellung von Finanzbuchhaltungen gehört zu den klassischen Aufgaben der Steuerberatung. Dabei ist es nicht unser Anspruch, mit der Finanzbuchhaltung nur die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit möglich, werden uns Bankdaten elektronisch übertragen, die Bearbeitung kann dadurch effizient und zeitnah erfolgen.
Belege erhalten wir entweder in Papierform oder elektronisch, je nachdem, wie es für unsere Mandanten effizienter ist. Die monatliche Ermittlung der abzuführenden Umsatzsteuer und die Prüfung, ob die vorliegenden Belege zum Vorsteuerabzug berechtigen, sind dabei eine Selbstverständlichkeit.
Um Auswertungen für unsere Mandanten möglichst aussagekräftig zu gestalten, arbeiten wir mit unterschiedlichen Kontenrahmen, so dass sich die besonderen Anforderungen beispielsweise von Landwirten oder von Pflegeheimen abbilden lassen. Im Bedarfsfall richten wir auch individuelle Kontenrahmen oder Auswertungen ein. Die Auswertungen der Finanzbuchführung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten – regelmäßige und zeitnahe Übermittlung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen führt zu einer besseren Transparenz für unserer Mandanten und ihre Banken.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist das wichtigste Instrument eines jeden Unternehmens zur Rechenschaftslegung gegenüber Eigentümern, Gesellschaftern, Gläubigern, dem Fiskus und den Banken. Wir stellen im Auftrag unserer Mandanten Jahresabschlüsse auf. Bilanzierungswahlrechte werden in Absprache mit unseren Mandanten wahrgenommen, immer in dem Bewusstsein, dass die Beachtung der steuerrechtlichen und auch der handelsrechtlichen Vorgaben notwendig und sinnvoll ist. Die für kommunale Unternehmen maßgeblichen Besonderheiten werden von uns bei der Jahresabschlusserstellung beachtet, wobei wir auch doppische Jahresabschlüsse nach den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens erstellen.
Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz besteht kein Zusammenhang zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Jahresabschluss mehr – der handelsrechtliche Jahresabschluss mit seinen Adressaten kann und muss anders gestaltet werden als der steuerrechtliche Jahresabschluss, der nur noch dem Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage dient. Das schafft Gestaltungsmöglichkeiten, die nutzen kann, wer sie kennt.
Die transparente und korrekte Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte im Jahres-abschluss ist von zentralem Interesse, da Jahresabschlüsse auch für die Kredit-vergabe und für das Rating von entscheidender Bedeutung sind. Haftungsbeschränkende Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen, so dass dieser über das Internet der breiten Öffentlichkeit zugänglich wird – hier üben wir Wahlrechte auf Wunsch so aus, dass die veröffentlichten Daten möglichst intransparent sind und nur die notwendigsten Informationen enthalten.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Das Rechnungswesen in der Landwirtschaft und auch das Steuerrecht haben Besonderheiten, die nur von Spezialisten sachgerecht berücksichtigt werden können. Nur die landwirtschaftliche Buchführung kennt eine Naturalbuchführung, die es erlaubt, in Kooperation mit der betriebswirtschaftlichen Beratung beispielsweise durch Beratungsringe oder freie Berater gezielt Ansätze zu Optimierungsmaßnahmen im Unternehmen zu finden. Landwirtschaftliche Betriebe, die einzelbetrieblich gefördert wurden, müssen den Bewilligungsbehörden ihre Jahresabschlüsse für einen 10-jährigen Zeitraum offenlegen, auch hierfür ist eine Naturalbuchführung unumgänglich. Da wir für die steuerliche Beratung landwirtschaftlicher Betriebe besonders qualifiziert sind, sind wir berechtigt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Wenn Sie es wünschen, kann die Betreuung Ihres Unternehmens durch Steuerberater erfolgen, die Agrarökonomie studiert haben.
Wir betreuen landwirtschaftliche Unternehmen in unterschiedlichsten Strukturen: Neben Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden von uns auch Kommanditgesellschaften, GmbH & Co. KGs, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften betreut. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung strukturieren wir Unternehmen neu, gliedern gewerbliche Betriebszweige aus und begleiten Tierhaltungskooperationen nach § 51a Bewertungsgesetz (BewG).
Durch die Mitgliedschaft im und Vortragstätigkeiten für den Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) und die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) ist gewährleistet, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung beraten werden. Im Rahmen der Buchführung und Jahresabschlusserstellung für landwirtschaftliche Betriebe bieten wir bei komplexeren Strukturen an, Konzernbilanzen zu erstellen. So haben unsere Mandanten und die sie finanzierenden Banken Überblick nicht nur über die einzelnen rechtlichen Einheiten, sondern auch über den Gesamtkomplex.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist besonders dann ein sensibler Bereich, wenn monatlich die Bezüge für viele Arbeitnehmer ermittelt werden müssen. Unabhängig davon, ob Sie einen oder 100 Arbeitnehmer beschäftigen, ob Sie Löhne, Gehälter oder Beamtenbezüge zahlen, gilt aber: Wir erledigen die Lohnbuchhaltung für Sie.
Die elektronische Übertragung der Daten an die Finanzämter und Sozialversiche-rungsträger sowie die Teilnahme am ELENA-Verfahren ist dabei selbstverständlich. Mit der von uns verwendeten DATEV-Software zur Lohnabrechnung werden monat-lich Millionen von Löhnen berechnet, so dass Sie sicher sein können, dass immer der aktuellste Stand der Gesetzgebung abgebildet ist. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertung elektronisch oder auch in verschlossenen Umschlägen – die Berücksichtigung kostenrechnerischer Anforderungen ist dabei gewährleistet.
Sie wollen die Lohnbuchhaltung im Unternehmen selbst durchführen? Wir stellen leistungsfähige Softwarepakete kostengünstig über die DATEV zur Verfügung, installieren und schulen Ihre Mitarbeiter.
Softwarebereitstellung
Zu einem leistungsfähigen Rechnungswesen gehört eine leistungsfähige Software. Wir stellen unseren Mandanten über die DATEV Software für die verschiedensten Einsatzbereiche im Rechnungswesen zur Verfügung. Beginnend mit der Finanzbuchhaltung über Kostenrechnung, Anlagenbuchführung und Lohnabrechnung, über Warenwirtschaftssysteme bis hin zu Dokumentenmanagementsystemen – viele Anforderungen im Rechnungswesen können über kostengünstige aber leistungsfähige Software abgedeckt werden. Unser Angebot richtet sich dabei nicht nur an gewerbliche Unternehmen, wir bieten auch spezielle Module für das Neue Kommunale Rechnungswesen und für landwirtschaftliche Betriebe.
Unser Service umfasst dabei nicht nur die Vermittlung der Software, wir berücksichtigen auch, welche Software für Sie die beste Kosten-Nutzen-Relation hat. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter beim Einsatz der Software, führen Buchführungssysteme ein und betreuen den laufenden Betrieb der Software. Unser EDV-Systemadministrator prüft, ob Ihr System für den Einsatz geeignet ist, unterbreitet Vorschläge für Hard- und Softwareauswahl und führt bei Bedarf auch die Installationen durch.
Wenn in Ihrem Unternehmen für das Rechnungswesen zuständige Personen krankheitsbedingt ausfallen, sind wir in der Lage, Ersatz zu stellen oder zeitweise die Buchführung vollständig zu übernehmen.
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