Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist das wichtigste Instrument eines jeden Unternehmens zur Rechenschaftslegung gegenüber Eigentümern, Gesellschaftern, Gläubigern, dem Fiskus und den Banken. Wir stellen im Auftrag unserer Mandanten Jahresabschlüsse auf. Bilanzierungswahlrechte werden in Absprache mit unseren Mandanten wahrgenommen, immer in dem Bewusstsein, dass die Beachtung der steuerrechtlichen und auch der handelsrechtlichen Vorgaben notwendig und sinnvoll ist. Die für kommunale Unternehmen maßgeblichen Besonderheiten werden von uns bei der Jahresabschlusserstellung beachtet, wobei wir auch doppische Jahresabschlüsse nach den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens erstellen.

Mit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz besteht kein Zusammenhang zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Jahresabschluss mehr – der handelsrechtliche Jahresabschluss mit seinen Adressaten kann und muss anders gestaltet werden als der steuerrechtliche Jahresabschluss, der nur noch dem Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage dient. Das schafft Gestaltungsmöglichkeiten, die nutzen kann, wer sie kennt.

Die transparente und korrekte Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte im Jahres-abschluss ist von zentralem Interesse, da Jahresabschlüsse auch für die Kredit-vergabe und für das Rating von entscheidender Bedeutung sind. Haftungsbeschränkende Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen, so dass dieser über das Internet der breiten Öffentlichkeit zugänglich wird – hier üben wir Wahlrechte auf Wunsch so aus, dass die veröffentlichten Daten möglichst intransparent sind und nur die notwendigsten Informationen enthalten.

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