Wirtschaftsprüfung

Warum ist Wirtschaftsprüfung wichtig?
Was macht Prüfungen komplex?
Wie profitieren Unternehmen davon?
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren finanziellen Erfolg
Bei uns erhalten Sie mehr als nur eine Wirtschaftsprüfung – wir schaffen Klarheit und Transparenz für Ihr Unternehmen. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der Jahresabschlussprüfung bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung – wir begleiten Sie bei allen Herausforderungen und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse.
Profitieren Sie von unserer Expertise in:
- Betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere bei Kosten- und Leistungsrechnungen in regulierten Branchen
- Prüfungen von Gebühren- und Entgeltkalkulationen, die nach den Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) oder kommunalabgabenrechtlichen Grundsätzen gestaltet sind
- Finanzanalysen, die die tatsächliche finanzielle Belastung Ihrer Kostenträger offenlegen und optimieren
- Interdisziplinärer Beratung, bei der handels- und zivilrechtliche Fragen umfassend betrachtet werden
- Unterstützung bei wirtschaftlichen Entscheidungen, die durch fundierte Prüfungen und klare Berichte abgesichert werden
Entdecken Sie, wie unsere Wirtschaftsprüfungsleistungen Transparenz schaffen und Ihr Unternehmen nachhaltig stärken können.
Entdecken Sie unsere Dienstleistungen:
Das öffentliche Preisrecht geht auf eine Verordnung aus dem Jahre 1953 zurück und hat eine häufig unterschätzte Bedeutung. Es ist für Monopolbetriebe, die im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind, zwingendes Recht und regelt Grundsätze für die Kalkulation von Preisen oder Entgelten, mit denen verhindert werden soll, dass solche Monopolbetriebe zu Lasten der Kostenträger unangemessene Gewinne machen.
Die Überprüfung einer Kalkulation nach den Maßstäben des öffentlichen Preisrechtes ist aufwendig, weil sie Kosten und Erlöse eines ganzen Unternehmens einschließt und vielfache, dann meist auch strittige Fragen zur Ermittlung und Verteilung von Kosten und Erlösen auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines solchen Monopolbetriebes aufwirft.
Erforderlich sind umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse, aber auch das Know-how zur Beurteilung öffentlich-rechtlicher und zivil-rechtlicher sowie steuerrechtlicher Fragestellungen. Eine inzwischen langjährige Befassung mit Fragen des öffentlichen Preisrechts ermöglicht es uns, dieses Know-how für unsere Auftraggeber einzusetzen.
Der öffentliche Personennahverkehr steht vielfach im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Beratungsleistungen und Prüfungstätigkeiten in diesem Bereich erfordern das Verständnis der komplexen Zusammenhänge aus betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Auch hier kommt es also auf den interdisziplinären Ansatz an, der bei uns gewährleistet ist.
Haben Unternehmen mehrere Gesellschafter, können Gesellschafter gegensätzliche Interessen haben, was zu bestandsgefährdenden Auseinandersetzungen führen kann.
Die Feststellung und Bewertung der für solche Auseinandersetzungen relevanten Sachverhalte setzt manchmal eine Untersuchung des betrieblichen Rechnungswesens oder einzelner Geschäftsvorfälle voraus, die das Know-how der Wirtschaftsprüfung erfordert. Vergleichbare Zusammenhänge können sich ergeben, wenn die Geschäftsführung in der Kritik steht. Kapitalerhöhungsmaßnahmen können die sachverständige Beurteilung und Bewertung unternehmerischen Vermögens erfordern.
Wir vermitteln in diesen Fällen auch bei Sanierungsgutachten mit unserem Know-how die für eine sachgerechte Unternehmerentscheidung erforderliche Information und Bewertung.
Die ordnungsgemäße Beseitigung und Verwertung tierischer Nebenprodukte stellt eine wichtige öffentliche Aufgabe dar, die allerdings überwiegend durch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen erfüllt wird. Die wirtschaftliche Bedeutung der in diesem Bereich tätigen Unternehmen ist im gesamtwirtschaftlichen Bereich gering, jedoch sind die aus der Aufgabendurchführung resultierenden Kosten für die öffentliche Hand, die Landwirtschaft und Schlachtbetriebe von durchaus erheblicher Relevanz. F
ür die Aufgabendurchführung bestimmen sich Rahmenbedingungen aus Regelungen der EU und nationalem Recht, mit denen u. a. Aspekte der Seuchenvorsorge berücksichtigt werden sollen. Die öffentlich-rechtliche Aufgabenstellung schafft vielfach Besonderheiten, die nicht immer mit privatwirtschaftlichen Maßstäben zu vereinbaren sind. Entgelte für die Aufgabendurchführung müssen überprüft und im Regelfall (landesrechtlich aber unterschiedlich) genehmigt werden.
Wir sind bundesweit mit solchen Prüfungen befasst, aber auch beratend insbesondere für öffentliche Auftraggeber tätig.
Jahresabschlussprüfung
Die Prüfung von Jahresabschlüssen nach § 318 Handelsgesetzbuch gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfung. Wir führen freiwillige Prüfungen von kleinen Kapitalgesellschaften durch. Wir prüfen auch Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Rahmen der jeweiligen handelsrechtlichen oder doppischen Vorschriften einschließlich der Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz.
In der Prüfung verstehen wir uns bei Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prüfers als Berater des Unternehmens. Unser Ziel ist es, mit unseren Mandanten langfristig vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse
Kommunen und ihre als Eigenbetrieb, Regiebetrieb, Kommunale Anstalt oder Zweckverband organisierten Unternehmen haben Jahresabschlüsse nach doppischen Grundsätzen aufzustellen, zum Teil die kommunalen Unternehmen auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzieren. Die Prüfung dieser Jahresabschlüsse erfolgt durch die zuständigen Rechnungsprüfungsämter. Die Eigenbetriebsgesetze der Länder sehen vor, dass Rechnungsprüfungsämter mit der Prüfung auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen dürfen, für die Prüfung doppischer Abschlüsse der Kommunen selbst können Prüfungsaufgaben auf Wirtschaftsprüfer deligiert werden, deren Ergebnisse sich die Rechnungsprüfungsämter zu eigen machen. Wir prüfen im Auftrag von Rechnungsprüfungsämtern Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Eigengesellschaften, aber auch Jahresabschlüsse von Kommunen.
Wir prüfen und/oder beraten neben Eigenbetrieben, Nettoregiebetrieben und Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch Wasserverbände und Wasserversorgungszweckverbände. Es handelt sich dabei Unternehmen der Abfallentsorgung, der Abwasserentsorgung, der Wasserversorgung, Infrastrukturbetriebe und Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung sind wir neben der Erfüllung von Prüfungsaufgaben auch in der Lage, komplexe, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten.
Öffentliches Preisrecht
Das öffentliche Preisrecht geht auf eine Verordnung aus dem Jahre 1953 zurück und hat eine häufig unterschätzte Bedeutung. Es ist für Monopolbetriebe, die im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind, zwingendes Recht und regelt Grundsätze für die Kalkulation von Preisen oder Entgelten, mit denen verhindert werden soll, dass solche Monopolbetriebe zu Lasten der Kostenträger unangemessene Gewinne machen.
Die Überprüfung einer Kalkulation nach den Maßstäben des öffentlichen Preisrechtes ist aufwendig, weil sie Kosten und Erlöse eines ganzen Unternehmens einschließt und vielfache, dann meist auch strittige Fragen zur Ermittlung und Verteilung von Kosten und Erlösen auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines solchen Monopolbetriebes aufwirft. Erforderlich sind umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse, aber auch das Know-how zur Beurteilung öffentlich-rechtlicher und zivil-rechtlicher sowie steuerrechtlicher Fragestellungen. Eine inzwischen langjährige Befassung mit Fragen des öffentlichen Preisrechts ermöglicht es uns, dieses Know-how für unsere Auftraggeber einzusetzen.
ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr steht vielfach im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Beratungsleistungen und Prüfungstätigkeiten in diesem Bereich erfordern das Verständnis der komplexen Zusammenhänge aus betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Auch hier kommt es also auf den interdisziplinären Ansatz an, der bei uns gewährleistet ist.
Sonderprüfungen
Haben Unternehmen mehrere Gesellschafter, können Gesellschafter gegensätzliche Interessen haben, was zu bestandsgefährdenden Auseinandersetzungen führen kann.
Die Feststellung und Bewertung der für solche Auseinandersetzungen relevanten Sachverhalte setzt manchmal eine Untersuchung des betrieblichen Rechnungswesens oder einzelner Geschäftsvorfälle voraus, die das Know-how der Wirtschaftsprüfung erfordert. Vergleichbare Zusammenhänge können sich ergeben, wenn die Geschäftsführung in der Kritik steht. Kapitalerhöhungsmaßnahmen können die sachverständige Beurteilung und Bewertung unternehmerischen Vermögens erfordern.
Wir vermitteln in diesen Fällen auch bei Sanierungsgutachten mit unserem Know-how die für eine sachgerechte Unternehmerentscheidung erforderliche Information und Bewertung.
Tierkörperbeseitigung
Jede Existenzgründung ist eine Herausforderung: Wer erstmals Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, hat vieles zu beachten. Wir beraten Existenzgründer schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Ist es sinnvoller, als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft tätig zu werden? Wie wichtig ist eine Haftungsbeschränkung? Welche Rechtsform führt zu den geringsten steuerlichen Belastungen?
Nach Aufnahme der aktiven Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten und erledigen für sie alle notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt. Außerdem klären wir steuerliche Fragen zur Umsatz- und Einkommensbesteuerung und beschäftigen uns mit sonstigen Fragen, die für Ihre Existenzgründung von Bedeutung sind. Schließlich übernehmen wir für unsere Existenzgründer die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, so dass sie sich auf ihr Geschäft konzentrieren können und sich nicht zu sehr mit administrativen Aufgaben belasten.
So erreichen Sie unsere Standorte
Von der Lüneburger Heide bis zur Elbe - wir sind in Ihrer Region verwurzelt. An unseren sieben Standorten verbinden wir lokale Expertise mit umfassender Fachkompetenz. Entdecken Sie, welches unserer Büros in Ihrer Nähe ist und wie wir Sie dort unterstützen können.
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