Buchführung
Handels- und steuerrechtliche Buchführungspflichten sind von allen Unternehmern, kommunalen Unternehmen und Kommunen zu erfüllen. Oft ist es effizienter, wenn Sie diese Verpflichtungen durch uns erfüllen lassen. Wir erstellen Buchführungen auf hohem Niveau. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Buchführung eines kleinen oder eines großen Unternehmens handelt. Zu unseren Leistungen gehören auch die elektronische Übertragung von Belegen, die Bearbeitung von Offenen-Posten-Buchführungen und die Erstellung von Kostenrechnungen. Die Überwachung von steuerlichen Pflichten im Bereich der Umsatzsteuer ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Sie erhalten von uns monatlich oder vierteljährlich aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Übersichten über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten. Ergänzt werden können diese durch eine Kostenrechnung und durch Controllingsysteme.
Wir richten mit Kooperationspartnern auch in Kommunen und kommunalen Betrieben Buchführungen ein, die dabei sowohl den Regelungen des Handelsrechts beispielsweise bei Eigenbetrieben als auch den Regelungen des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik) folgen.
Ob privatwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft: Wir betreuen unterschiedlichste Branchen und Rechtsformen mit entsprechend spezialisierten Mitarbeitern.