Finanzbuchhaltung

Die Erstellung von Finanzbuchhaltungen gehört zu den klassischen Aufgaben der Steuerberatung. Dabei ist es nicht unser Anspruch, mit der Finanzbuchhaltung nur die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit möglich, werden uns Bankdaten elektronisch übertragen, die Bearbeitung kann dadurch effizient und zeitnah erfolgen.

Belege erhalten wir entweder in Papierform oder elektronisch, je nachdem, wie es für unsere Mandanten effizienter ist. Die monatliche Ermittlung der abzuführenden Umsatzsteuer und die Prüfung, ob die vorliegenden Belege zum Vorsteuerabzug berechtigen, sind dabei eine Selbstverständlichkeit.

Um Auswertungen für unsere Mandanten möglichst aussagekräftig zu gestalten, arbeiten wir mit unterschiedlichen Kontenrahmen, so dass sich die besonderen Anforderungen beispielsweise von Landwirten oder von Pflegeheimen abbilden lassen. Im Bedarfsfall richten wir auch individuelle Kontenrahmen oder Auswertungen ein. Die Auswertungen der Finanzbuchführung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten – regelmäßige und zeitnahe Übermittlung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen führt zu einer besseren Transparenz für unserer Mandanten und ihre Banken.

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