Notare
Bei der Tätigkeit von Notaren ist zwischen der vorsorgenden Rechtspflege und der Beurkundungstätigkeit zu unterscheiden. In der Beurkundung hat der Gesetzgeber die Vorgaben gesetzt, indem er verpflichtend die notarielle Beurkundung angeordnet hat. Das soll dem Schutz der Urkundsbeteiligten und dem Rechtsverkehr dienen. Beurkundungen können aber zur Erhöhung der Rechtssicherheit insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen oder bei der Errichtung von Testamenten auch in Fällen sinnvoll sein, in denen die Beurkundung nicht vorgeschrieben ist. Wegen der notariellen Neutralitätspflicht hat der Gesetzgeber allerdings berufsrechtliche Beschränkungen geschaffen, die uns daran hindern, alle aus unserer Beratung sich ergebenden notariellen Tätigkeiten durch die mit unserer Partnerschaft verbundenen Notare ausführen zu lassen. Es wird also immer auf den Einzelfall ankommen. In jedem Fall profitiert die Betreuung durch unsere Notare von den langjährigen Erfahrungen insbesondere in der Vertragsgestaltung zu gesellschaftsrechtlichen, aber auch zu landwirtschaftlichen Fragestellungen.