Jahresabschlussprüfung
Die Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen nach § 318 Handelsgesetzbuch gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfung. Wir führen Pflichtprüfungen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und freiwillige Prüfungen von kleinen Kapitalgesellschaften durch. Wir prüfen auch Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Rahmen der jeweiligen handelsrechtlichen oder doppischen Vorschriften einschließlich der Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz. Selbstverständlich haben wir am System der Qualitätskontrolle teilgenommen. In der Prüfung verstehen wir uns bei Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prüfers als Berater des Unternehmens. Unser Ziel ist es, mit unseren Mandanten langfristig vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.