Schiedsverfahren
Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können oft sehr langwierig verlaufen und schon dadurch Existenzen gefährden. Wir haben in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung während eines erstinstanzlichen Verfahrens das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bemühen müssen, um dann nach dem Prozesserfolg gegen den inzwischen zahlungsunfähigen Schuldner Amtshaftungsansprüche geltend machen zu müssen. Auch wenn es sich dabei um einen extremen Ausnahmefall gehandelt hat, gibt es gute Gründe für Schiedsgerichtsvereinbarungen, die aber nur funktionieren können, wenn Schiedsrichter und Verfahrensbeteiligte über den erforderlichen Sachverstand verfügen. Wir haben schiedsgerichtliche Erfahrungen sowohl als Schiedsrichter wie als Verfahrensbevollmächtigte.