Strafrecht

Wir sind nur in Ausnahmefällen mit allgemeinen Strafrechtsfällen befasst. Im Steuerstrafrecht und bei insolvenznahen Straftatbeständen gibt unser interdisziplinärer Ansatz  zusätzliche Verteidigungsmittel. Wer Steuerstrafrecht praktiziert, sollte das Steuerrecht kennen. Das können Sie nicht von jedem Anwalt und auch nicht von jedem im Steuerstrafrecht tätigen Richter erwarten. Die Problematisierung steuerrechtlichen Zweifelsfragen kann im Strafverfahren den Ausschlag geben. Bei Straftatbeständen mit Insolvenzbezug sind unsere Erfahrungen aus der Sanierungs- und Insolvenzberatung nützlich, wir können auch mit Bilanzen umgehen. Natürlich braucht es für eine sachgerechte Strafverteidigung mehr: Die Kenntnis strafprozessualer Möglichkeiten definiert Aktionsspielräume, das materielle Strafrecht den Schwerpunkt. Immer aber braucht es den engagierten Strafverteidiger. Bei uns werden Sie ihn finden.

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